Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Fitness Up To You – Torsten Muhlack – Coach & Personal Trainer – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spesen und Auslagen – AGB Personal Trainer Berlin

Die Preise verstehen sich inkl. An- und Abfahrt (bis 15 km vom Hauptsitz (bzw. nach Vereinbarung)) sowie der Bereitstellung der benötigten Trainingsmittel. Sonstige Kosten wie Eintrittsgelder, Platzkarten, Aufnahmegebühren, eventuelle Übernachtungen und Spesen sind nicht enthalten und werden dem Kunden, sofern diese anfallen, gesondert berechnet. Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch einen Arzt oder einen Physiotherapeuten, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner. Sofern eine Begleitung auf Reisen vereinbart wird, sind die anfallenden Kosten vom Kunden zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart. Der Kunde erhält monatlich eine detaillierte Rechnung. Der Kunde verpflichtet sich, nach jeder Betreuung, die Art der Leistung mit seiner Unterschrift als Leistungsnachweis abzuzeichnen.

Terminvereinbarung / Stornierung

Alle Terminabsprachen erfolgen durch eine konkrete Vereinbarung. Die vereinbarten Termine sind verbindlich und in der Vertragslaufzeit durchzuführen. Eventuelle Terminänderungen und Terminabsagen müssen telefonisch, oder rechtzeitig per Post, Fax oder Email erfolgen.
Bei Absage oder kurzfristiger Änderung des Trainingstermins innerhalb von 72 Stunden vor dem Trainingstermin durch den Kunden, wird die vereinbarte Trainingseinheit voll berechnet und nicht gutgeschrieben.
Eine eventuelle Gutschrift oder auch Trainingsterminverschiebung liegt im freien Ermessen von PT. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde zum vereinbarten Trainingstermin nicht erscheint.
Wird eine bezahlte Trainingseinheit im Voraus nachweislich wegen Krankheit abgesagt, kann diese, gemeint ist die Trainingseinheit, zu einem anderen Termin nach Ende der Krankheit nachgeholt werden.
Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.

Außentermine / Schlechtwetter

Sind Außentermine vereinbart, können diese aufgrund schlechter Witterungsbedingungen ausschließlich durch dem PT abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Für eine dem Wetter angepasste Kleidung ist der Kunde verantwortlich.

Umsatzsteuern

Alle Kosten verstehen sich brutto inklusive jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer soweit gesetzlich vorgeschrieben.

Abrechnung, Fälligkeit

a) Bei Einzelstunden ist die Vergütung in bar vorab zu leisten. Ab 5 Einheiten kann die Bezahlung vorab auf das Konto bezahlt werden. Bei längerer Vertragslaufzeit (ab 3 Monate) erfolgt eine monatliche Abrechnung.
b) Bei Einmalvorabzahlungen gewährt der PT bei bis zu 5 Trainingseinheiten 3% Skonto, ab 10 Trainingseinheiten 5% Skonto.
c) Die Beträge sind vorab binnen 3 Tagen (Eingang beim PT) ab Rechnungsdatum per Überweisung oder in bar zahlbar.
d) Gerät eine Zahlung mehr als 10 Tage in Verzug, berechtigt dies den Berater zur Leistungsverweigerung.

Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Personaltraining erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Kunden wird empfohlen, sich gegen etwaige Unfälle zu versichern. Eine Versicherung/Mitversicherung über dem PT ist ausgeschlossen.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.
(3) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Der Kunde dem PT, die im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis erhaltenen Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern. Der Kunde ist mit der Speicherung der erhaltenen Daten für spätere Informationen einverstanden.

Vertragsverlängerung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet mit der letzten Training. Der Vertrag kann von jeder der Parteien ordentlich, mit einer Frist von drei Monaten (bei 6 Monats- und Jahresverträgen) und einem Monat bei Verträgen unter 6 Monate zum Monatsende ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung gekündigt werden.

Dieser verlängert sich automatisch um den ursprünglichem Vertragszeitraum sofern er nicht fristgerecht gekündigt wurde.

Vertrag relevante Unterlagen werden 1 Jahre aufbewahrt, andere Schriftstücke bzw. Unterlagen können nach Vertragsende vernichtet werden. Alternativ können sie auf Wunsch gegen Bestätigung übergeben werden.

Allgemeines

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.
c) Es wird die Schriftform vereinbart, das gilt auch für die Aufhebung dieser.
d) Sollte ein Teil dieses Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam oder nichtig werden, so soll dies die Gültigkeit des weiteren Vertrages nicht berühren. Für den Fall der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit eines Teils des Vertrages verpflichten sich die Vertragschließenden, den nichtigen oder unwirksamen Teil des Vertrages im Rahmen des Zulässigen und Möglichen nach dem Sinn und Zweck des Vertrages unverzüglich zu ergänzen.

 

Berlin, den 15.01.2014

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